Wir zeigen Ihnen die Lösungen für Wertverluste, Zwangsstilllegungen und Fahrverbote
Kostenlos – unverbindlich - ohne Risiko
Dr. Ingo Gasser ist im norddeutschen Raum Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde - im Laufe der Jahre hat er sich bestens auf die Vielfältigkeit des Themas eingestellt und daher immer die Frage im Fokus behalten "Welche Autos sind überhaupt betroffen?" Finden Sie rechts die wichtigsten Fragen und die Antworten dazu!
Ich bin der Meinung, dass in den Schadstoffklassen 5 und 6 bis zum Zeitpunkt der Einführung der aktuellen Testmethoden jeder Diesel zumindest über die Abschaltvorrichtung "Thermisches Fenster" betroffen ist. Über das in den Updates enthaltene "Thermische Fenster" können sogar noch EA189-Modelle eingeklagt werden. So hat aktuell das Landgericht Ellwangen entschieden, dass die Verjährungsfrist frühestens nach dem 31.12.2017 anläuft. Bei der Betroffenheitsprüfung geht es uns nicht nur um die technische Seite, sondern auch um die juristischen Aspekte. AUDI-Diesel sind mit den Motortypen EA189 (3- 4-Zylinder bis 2015), EA288 (3- 4-Zylinder 2013 - heute) owie den EA897 (und Vianten) seit 2004 (Schadstoffklassen 4, 5 und 6) betroffen. Es geht da ausnahmslos um alle Massemodelle vom A1 bis zum Q7.
Alle Diesel sind betroffen - davon gehen wir aus - aber diese Antwort hilft Ihnen nicht. Es geht grundsätzlich darum, ob Ihr Anspruch besteht - also weder verjährt ist noch abgetreten - und dass Sie zur Schadenersatzforderung berechtigt sind. Wenn das alles passt, geht es um die Definition Ihrer Chancen und der Wirtschaftlichkeit einer Klage. Selbst wenn man glasklar betroffen ist, mag es sich unter Umständen nicht lohnen. Wir suchen Referenz-Urteile zu Ihrem Autotyp, hinterfragen das Risiko einer Klage und suchen nach Finanzierungsmöglichkeiten. Definitiv betroffen sind alle AUDI mitr Rückrufaktionen des KBA, also alle EA189, sowie EA288 mit Rückrufaktionen und freiwilligen und mit dem KBA abgestimmten "Service-Aktionen".
Sie kommen nicht nur in den Genuss einer kostenlosen Erstberatung, sondern erfahren auch eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.Sie erfahren, ob es Sinn macht und möglich ist, Ihren Audi-Diesel zurückzugeben.
Bei Einbeziehung einer Rechtschutzversicherung gibt es kein Risiko, ebenso wenig wie bei der Inanspruchnahme einer Prozesskostenfinanzierung. Selbstzahler informieren wir fair über das anstehende Risiko und machen ein interessantes Angebot.
Nachdem Sie uns die Daten Ihres Audi durchgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Antwort auf Ihre Fragen: Kann ich klagen, sollte ich klagen? Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kontaktiere ich für Sie Ihre Rechtschutzversicherung zur Deckungsabfrage.
Versuchen Sie es und warten Sie nicht länger. Die Diesel-Zukunft steht für Wertverluste und Fahrverbote. Mit Rechtschutz klagen unsere Mandanten völlig ohne Risiko und mit minimalem Aufwand. Der Schadenersatz bleibt zu 100 % bei Ihnen.
Die Möglichkeit einer Sammelklage ist derzeit nicht gegeben. Wer Schadenersatz beanspruchen möchte, muss sein Recht individuell durchsetzen.
Gerne: Für einen AUDI mit einem Neupreis von 90.000 Euro und einem Kilometerstand von 100.000 Kilometern müssten 30.000 Euro Nutzungsentschädigung an den Hersteller gezahlt werden. Ihr Schadenersätz läge bei 60.000 Euro plus 4 % Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung, also nochmal rund 3500 Euro
Da spielen viele Faktoren mit. Da geht es auf der einen Seite um das Klagerisiko. Dieses sinkt, wenn es eine offizielle Rückrufaktion oder schon gewonnene Verfahren in Bezug auf ein vergleichbares Modell gibt. Auf der anderen Seite geht es um die Wirtschaftlichkeit: Je höher der Kaufpreis und je niedriger die Laufleistung, je höher ist der Anspruch. Alle diese Dinge fließen in unsere Einschätzung ein.
Idealerweise fahren Sie Ihren Audi bis zu einer Entscheidung - das ist wirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich können Sie das Auto aber auch verkaufen. Auch eine mögliche Auslösung aus der Finanzierung, ein versicherter Unfall, ein Diebstahl, Motorschaden oder sonstige Veränderungen der Rahmenbedingungen tangieren den eigentlichen Zweck der Klage - Ihren Schadenersatzanspruch - nicht. Dieser wird vom Gericht festgelegt. Verkaufserlöse, Versicherungsleistungen etc. werden dann natürlich abgerechnet.
Ein amtlicher Rückruf ist immer noch die Basis für eine erfolgreiche Schadenersatzklage. Allerdings haben schon mehrere Gerichte entschieden, dass ein Rückruf nicht unbedingt zwingend notwendig ist, um ein Verfahren zu gewinnen. Auch muss der Vorwurf, dass eine Abschaltvorrichtung eingesetzt wird, vom Kläger nicht mehr detailliert bewiesen werden. Unserer Meinung nach ist jeder nach 2008 gebaute AUDI-Diesel mehr oder weniger betroffen und bei vielen lohnt sich eine Klage, um Schadenersatz für Wertverluste zu erhalten oder Fahrverbote zu umgehen.
Betroffene Modelle
Viele AUDI-Fahrer vermissen nach den behördlich angeordneten Updates den Druck und die Dynamik des Antriebsaggregats, zudem wird bei gleicher Fahrweise ein höherer Verbrauchswert registriert. Hinzukommt, dass selbst die eigentlich extrem preisstabilen SUV und Diesel-Limousinen von Porsche derzeit unter einem hohen Wertverlust leiden. In der Schadstoffklasse 5 sind Dieselfahrer z.B. in Stuttgart und Hamburg von Fahrverboten betroffen. Wer Updates nicht installieren lässt, muss mit der Zwangsstilllegung seines Autos rechnen.
Es gibt mittlerweile wirklich viele Landgerichts- und Oberlandesgerichtsurteile - ja sogar verbraucherfreundliche BGH-Entscheidungen - so dass eine Klage durchaus Erfolg versprechend ist. Auch die Vergleichsbereitschaft von AUDI steigt spürbar. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat vielfach Verfahren gegen AUDI gewonnen oder attraktive Vergleiche für Opfer des Abgasskandals aushandeln können. Die Rechtschutzversicherungen tragen in aller Regel die Kosten, insbesondere, wenn ein Rückrufschreiben vorliegt. Nicht-Versicherten können wir attraktive Prozesskostenfinanzierungen anbieten, aber leider nicht für alle Modelle. Aktuell finanzieren unsere Partner EA897-Modelle des Volkswagenkonzerns..
Der Schadenersatz errechnet sich aus folgenden Faktoren: mögliche Laufleistung, gefahrene Kilometer und Kaufpreis.
Es wird im Abgasskandal auf absehbare Zeit keine Sammelklagen geben.
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„Dr. Ingo Gasser hat mich absolut überzeugt - seine Prognosen sind zu 100 % eingetreten und er hat mich während des ganzen Verfahrens immer gut auf dem Laufenden gehalten. Ich würde Ihn jederzeit wieder beauftragen."
Kai. E (32), Dresden
Audi steckt mit seinen Dieselfahrzeugen vom A1 bis zum A8 und Q7 tief im Abgasskandal. Betroffene Audi-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Dabei muss man bei Audi zwischen drei Gruppen von Fahrzeugen unterscheiden: Die erste Gruppe umfasst die Modelle mit bis zu 2 Litern Hubraum und dem Dieselmotor des Typs EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5. Der Nachfolgemotor des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen EA 189 ist der EA 288. Er ist ab 2015 flächendeckend in den Dieselmodellen bis 2 Liter Hubraum verbaut, die die zweite Gruppe bilden. Auch beim EA 288 gibt es den Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde.
Schließlich gibt es noch die großvolumigen Diesel-Pkw mit 3 Litern Hubraum und mehr. Hier wurden die Motoren des Typs EA 897 nicht von der Konzernmutter VW, sondern von Audi selbst hergestellt. Das Ergebnis ist im Grunde genommen das Gleiche. Auch hier wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Bei Fahrzeugen aller drei Gruppen haben Audi-Kunden die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Entsprechende Gerichtsurteile liegen vor.
Audi mit dem Dieselmotor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5
Hier geht es um den ursprünglichen Abgasskandal, der im Herbst 2015 bekannt wurde. VW hatte beim Dieselmotor EA 189 die Abgaswerte dergestalt manipuliert, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, auf der Straße aber deutlich überschritten wurden. Davon waren Diesel-Fahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda betroffen.
Bei Audi sind folgende Modelle konkret von Abgasmanipulationen betroffen:
Audi A1
Audi A3
Audi A4
Audi A5
Audi A6
Audi Q5
Audi TT
Käufer der von den Abgasmanipulationen betroffenen Modelle wurden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haben daher grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der BGH höchstrichterlich mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden (Az. VI ZR 252/19). Der Schaden ist auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigt worden. Allerdings muss hier im Einzelfall geprüft werden, ob die Ansprüche noch durchgesetzt werden können oder bereits verjährt sind.
Audi mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6
Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des EA 189 und wurde seit 2015 flächendeckend in allen Dieselmodellen mit 1,4, 1,6 und 2 Litern Hubraum verbaut. Damit ist das Thema Abgasmanipulationen aber nicht beendet worden. Denn auch bei Fahrzeugen mit diesem Aggregat gibt es den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Auch hier liegen bereits entsprechende Gerichtsurteile vor. So hat beispielsweise das LG Offenburg mit Urteil vom 23. Juni 2020 entschieden, dass bei einem Audi A3 2,0 TDI mit dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger daher Anspruch auf Schadensersatz hat (Az.: 3 O 38/18).
Der Motor EA 288 kommt in folgenden Audi-Modellen zum Einsatz:
Audi A1
Audi A3
Audi A4
Audi A5
Audi A6
Audi Q2
Audi mit dem Motor EA 897 – Rückruf 23X6
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für zahlreiche Audi-Dieselmodelle mit dem 3-Liter V6-Motor oder dem 4,2 Liter-Motor den Rückruf wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Die Rückrufe laufen unter dem Code 23X6. Dabei können sich die unzulässigen Abschalteinrichtungen von Modell zu Modell leicht unterscheiden, so dass der Rückruf in mehreren Etappen abläuft. Betroffen sind sowohl Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 als auch der Schadstoffklasse Euro 6. Unter dem Code 23BX gibt es noch einen weiteren Rückruf, der Modelle des A6 und A7 der Baujahre 2011 bis 2014 betrifft.
Die großvolumigen Dieselmotoren laufen unter der Bezeichnung EA 896, EA 897, EA 897 evo und EA 898. Sie werden in Modellen ab 3 Liter Hubraum verwendet. Betroffen sind:
Audi A4
Audi A5
Audi A6
Audi A7
Audi A8
Audi Q5
Audi SQ5
Audi Q7
Der BGH hat Anfang 2019 klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und geschädigte Verbraucher Anspruch auf Ersatz haben.
Verschiedene Landgerichte und auch Oberlandesgerichte haben bereits entschieden, dass auch bei diesen Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz besteht. So hat beispielsweise das OLG Koblenz mit Urteil vom 5. Juni 2020 der Käuferin eines Audi SQ 5 3,0 TDI mit dem Motor EA 897evo Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen (Az.: 8 U 1803/19). In dem Motor komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei die Käuferin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das OLG.
EuGH-Generalanwältin: Abschalteirichtungen sind grundsätzlich unzulässig
Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Funktionen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung, die den Motor langfristig vor Versottung oder Verschmutzung schützen sollen, sind demnach keine zulässigen Ausnahmen. Die Chancen Schadenersatz durchzusetzen sind damit für geschädigte Audi-Kunden noch weiter gestiegen.
Wir prüfen kostenlos, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und erläutern Ihre Chancen bei einer Schadensersatzklage.