Wir zeigen Ihnen die Lösungen für Wertverluste, Zwangsstilllegungen und Fahrverbote
Kostenlos – unverbindlich - ohne Risiko
Dr. Ingo Gasser ist im norddeutschen Raum Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde - im Laufe der Jahre hat er sich bestens auf die Vielfältigkeit des Themas eingestellt und daher immer die Frage im Fokus behalten "Welche Autos sind überhaupt betroffen?" Finden Sie rechts die wichtigsten Fragen und die Antworten dazu!
Ich bin der Meinung, dass in den Schadstoffklassen 5 und 6 bis zum Zeitpunkt der Einführung der aktuellen Testmethoden jeder Mercedes-Diesel zumindest über die Abschaltvorrichtung "Thermisches Fenster" betroffen ist.Betroffen sind die Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse, sowie die Geländewagen-Reihen GLC, GLE, ML, G-Klasse, der Transporter Vito sowie der Roadster SLK/SLC
Alle Mercedes-Diesel sind betroffen - davon gehen wir aus - aber diese Antwort hilft Ihnen nicht. Es geht grundsätzlich darum, ob Ihr Anspruch besteht - also weder verjährt ist noch abgetreten - und dass Sie zur Schadenersatzforderung berechtigt sind. Wenn das alles passt, geht es um die Definition Ihrer Chancen und der Wirtschaftlichkeit einer Klage. Selbst wenn man glasklar betroffen ist, mag es sich unter Umständen nicht lohnen. Wir suchen Referenz-Urteile zu Ihrem Autotyp, hinterfragen das Risiko einer Klage und suchen nach Finanzierungsmöglichkeiten.
Sie kommen nicht nur in den Genuss einer kostenlosen Erstberatung, sondern erfahren auch eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Bei Einbeziehung einer Rechtschutzversicherung gibt es kein Risiko, ebenso wenig wie bei der Inanspruchnahme einer Prozesskostenfinanzierung. Selbstzahler informieren wir fair über das anstehende Risiko und machen ein interessantes Angebot.
Nachdem Sie uns Ihre Daten durchgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Antwort auf Ihre Fragen: Kann ich klagen, sollte ich klagen. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kontaktiere ich für Sie Ihre Rechtschutzversicherung zur Deckungsabfrage.
Versuchen Sie es und warten Sie nicht länger. Die Diesel-Zukunft steht für Wertverluste und Fahrverbote. Mit Rechtschutz klagen unsere Mandanten völlig ohne Risiko und mit minimalem Aufwand. Der Schadenersatz bleibt zu 100 % bei Ihnen.
Die Möglichkeit einer Sammelklage ist derzeit nicht gegeben. Wer Schadenersatz beanspruchen möchte, muss sein Recht individuell durchsetzen.
Gerne: Für einen Mercedes mit einem Neupreis von 90.000 Euro und einem Kilometerstand von 100.000 Kilometern müssten 30.000 Euro Nutzungsentschädigung an den Hersteller gezahlt werden. Ihr Schadenersätz läge bei 60.000 Euro plus 4 % Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung, also nochmal rund 3500 Euro
Da spielen viele Faktoren mit. Da geht es auf der einen Seite um das Klagerisiko. Dieses sinkt, wenn es eine offizielle Rückrufaktion oder schon gewonnene Verfahren in Bezug auf ein vergleichbares Modell gibt. Auf der anderen Seite geht es um die Wirtschaftlichkeit: Je höher der Kaufpreis und je niedriger die Laufleistung, je höher ist der Anspruch. Alle diese Dinge fließen in unsere Einschätzung ein.
Idealerweise fahren Sie Ihren Mercedes o bis zu einer Entscheidung - das ist wirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich können Sie das Auto aber auch verkaufen. Auch eine mögliche Auslösung aus der Finanzierung, ein versicherter Unfall, ein Diebstahl, Motorschaden oder sonstige Veränderungen der Rahmenbedingungen tangieren den eigentlichen Zweck der Klage - Ihren Schadenersatzanspruch - nicht. Dieser wird vom Gericht festgelegt. Verkaufserlöse, Versicherungsleistungen etc. werden dann natürlich abgerechnet.
Ein amtlicher Rückruf ist immer noch die Basis für eine erfolgreiche Schadenersatzklage. Allerdings haben schon mehrere Gerichte entschieden, dass ein Rückruf nicht unbedingt zwingend notwendig ist, um ein Verfahren zu gewinnen. Auch muss der Vorwurf, dass eine Abschaltvorrichtung eingesetzt wird, vom Kläger nicht mehr detailliert bewiesen werden. Unserer Meinung nach ist jeder nach 2008 gebaute Diesel mehr oder weniger betroffen und bei vielen lohnt sich eine Klage, um Schadenersatz für Wertverluste zu erhalten oder Fahrverbote zu umgehen.
Rückruf Code 5499303
Rückruf Code 5499636
Rückruf Code 5497507
Rückruf Code 5496143
Viele Diesel-Fahrer vermissen nach den behördlich angeordneten Updates den Druck und die Dynamik des Antriebsaggregats, zudem wird bei gleicher Fahrweise ein höherer Verbrauchswert registriert. Hinzukommt, dass selbst die eigentlich extrem preisstabilen SUV und Diesel-Limousinen von Porsche derzeit unter einem hohen Wertverlust leiden. In der Schadstoffklasse 5 sind Dieselfahrer z.B. in Stuttgart und Hamburg von Fahrverboten betroffen. Wer Updates nicht installieren lässt, muss mit der Zwangsstilllegung seines Autos rechnen.
Es gibt mittlerweile wirklich viele Landgerichts- und Oberlandesgerichtsurteile - ja sogar verbraucherfreundliche BGH-Entscheidungen - so dass eine Klage durchaus Erfolg versprechend ist. Auch die Vergleichsbereitschaft der Hersteller steigt spürbar. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat vielfach Verfahren gewonnen oder attraktive Vergleiche für Opfer des Abgasskandals aushandeln können. Die Rechtschutzversicherungen tragen in aller Regel die Kosten, insbesondere, wenn ein Rückrufschreiben vorliegt. Nicht-Versicherten können wir attraktive Prozesskostenfinanzierungen anbieten, aber leider nicht für alle Modelle. Aktuell finanzieren unsere Partner EA897-Modelle des Volkswagenkonzerns..
Der Schadenersatz errechnet sich aus folgenden Faktoren: mögliche Laufleistung, gefahrene Kilometer und Kaufpreis.
Es wird im Abgasskandal auf absehbare Zeit keine Sammelklagen geben.
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„Dr. Ingo Gasser hat mich absolut überzeugt - seine Prognosen sind zu 100 % eingetreten und er hat mich während des ganzen Verfahrens immer gut auf dem Laufenden gehalten. Ich würde Ihn jederzeit wieder beauftragen."
Kai. E (32), Dresden
Daimler hat Abgasmanipulationen bei Mercedes-Fahrzeugen immer weit von sich gewiesen. Vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und inzwischen auch eine Vielzahl von Gerichten sprechen deutlich eine andere Sprache. Sie zeigen, Daimler steckt tief im Abgasskandal und betroffene Mercedes-Käufer haben gute Aussichten, Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können. Der Rückruf des Fahrzeugs durch das KBA ist für Schadenersatzansprüche keine Voraussetzung.
Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer verbraucherfreundlicher entwickelt. Das nicht nur, weil der BGH mit Urteil vom 25.05.2020 entschieden hat, dass sich VW durch Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Auch der Druck auf Daimler wächst im Dieselskandal durch verschiedene Urteile und Beschlüsse immer mehr.
Der BGH hat mit Beschluss vom 28. Januar 2020 die Chancen für die Verbraucher, Schadenersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, deutlich erhöht und zugleich den Druck auf Daimler verschärft (Az.: VIII ZR 57/19). Demnach kann vom Verbraucher nicht verlangt werden, dass er die Funktionsweise einer Abschalteinrichtung detailliert darlege. Vielmehr reiche es aus, wenn er hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefere. Dann müsse das Gericht auch in die Beweisaufnahme einsteigen und dürfe die Klage nicht als Vortrag „ins Blaue hinein“ abweisen.
Das bedeutet, dass Daimler sich dann zu Funktionsweise und Zulässigkeit äußern muss und sich nicht hinter Betriebsgeheimnissen verstecken kann. Der BGH-Beschluss zeigt bereits Wirkung. Das OLG Stuttgart, das Schleswig-Holsteinische OLG und andere Gerichte haben Daimler aufgefordert, die Karten auf den Tisch zu legen. Dabei sei es nicht ausreichend, größtenteils geschwärzte Dokumente vorzulegen.
Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Mit dem OLG Naumburg hat mit Urteil vom 18. September 2020 erstmals auch ein Oberlandesgericht Daimler zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 8 U 8/20). Gegen Rückgabe seines Mercedes GLK 220 CDI kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das Gericht hatte die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung in dem Dieselmotor des Typs OM 651 als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.
Ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das Daimler wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Mercedes C 220 CDI verurteilt hat, ist inzwischen rechtskräftig (Az.: 23 O 235/19). Daimler hat die Berufung zurückgezogen. Offiziell, weil die Frist zur Berufungsbegründung verpasst wurde.
Die Lage ist für Daimler nicht einfacher geworden, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston am 30. April 2020 klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen dementsprechend nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Für Daimler dürfte es vor diesem Hintergrund schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit verwendeter Abschalteinrichtungen zu überzeugen.
Teilweise ruft Daimler Fahrzeuge im Rahen einer sog. Servicemaßnahme freiwillig zurück, teilweise ordnet das KBA die Rückrufe an. Für Schadenersatzansprüche ist es nicht entscheidend, ob ein Rückruf vorliegt. Der Schadenersatzanspruch besteht auch noch, wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde. Das KBA hat Rückrufe unter den Codes 5496121, 5499303, 5499636, 5497507 oder 5496143 veröffentlicht.
Wir prüfen kostenlos Ihre Betroffenheit und besprechen mit Ihnen Ihre Chancen im Abgasskandal bei einer Klage gegen Mercedes. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, dann prüfen wir – ebenfalls kostenlos – deren Deckungspflicht.