Wir zeigen Ihnen die Lösungen für Wertverluste, Zwangsstilllegungen und Fahrverbote
Kostenlos – unverbindlich - ohne Risiko
Dr. Ingo Gasser ist im norddeutschen Raum Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde - im Laufe der Jahre hat er sich bestens auf die Vielfältigkeit des Themas eingestellt und daher immer die Frage im Fokus behalten "Welche Autos sind überhaupt betroffen?" Finden Sie rechts die wichtigsten Fragen und die Antworten dazu!
Ich bin der Meinung, dass in den Schadstoffklassen 5 und 6 bis zum Zeitpunkt der Einführung der aktuellen Testmethoden jeder Porsche-Diesel zumindest über die Abschaltvorrichtung "Thermisches Fenster" betroffen ist. Bei der Betroffenheitsprüfung geht es uns nicht nur um die technische Seite, sondern auch um die juristischen Aspekte. Porsche hat manipulietre Audi-Motoren in die SUV Cayenne und Macan sowie in die Limousine Panamera eingebaut.
Alle Porsche-Diesel sind betroffen - davon gehen wir aus - aber diese Antwort hilft Ihnen nicht. Es geht grundsätzlich darum, ob Ihr Anspruch besteht - also weder verjährt ist noch abgetreten - und dass Sie zur Schadenersatzforderung berechtigt sind. Wenn das alles passt, geht es um die Definition Ihrer Chancen und der Wirtschaftlichkeit einer Klage. Selbst wenn man glasklar betroffen ist, mag es sich unter Umständen nicht lohnen. Wir suchen Referenz-Urteile zu Ihrem Autotyp, hinterfragen das Risiko einer Klage und suchen nach Finanzierungsmöglichkeiten.
Sie kommen nicht nur in den Genuss einer kostenlosen Erstberatung, sondern erfahren auch eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Bei Einbeziehung einer Rechtschutzversicherung gibt es kein Risiko, ebenso wenig wie bei der Inanspruchnahme einer Prozesskostenfinanzierung. Selbstzahler informieren wir fair über das anstehende Risiko und machen ein interessantes Angebot.
Nachdem Sie uns Ihre Fahrzeug-Daten durchgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Antwort auf Ihre Fragen: Kann ich klagen, sollte ich klagen. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kontaktiere ich für Sie Ihre Rechtschutzversicherung zur Deckungsabfrage.
Versuchen Sie es und warten Sie nicht länger. Die Diesel-Zukunft steht für Wertverluste und Fahrverbote. Mit Rechtschutz klagen unsere Mandanten völlig ohne Risiko und mit minimalem Aufwand. Der Schadenersatz bleibt zu 100 % bei Ihnen.
Die Möglichkeit einer Sammelklage ist derzeit nicht gegeben. Wer Schadenersatz beanspruchen möchte, muss sein Recht individuell durchsetzen.
Gerne: Für einen Porsche mit einem Neupreis von 90.000 Euro und einem Kilometerstand von 100.000 Kilometern müssten 30.000 Euro Nutzungsentschädigung an den Hersteller gezahlt werden. Ihr Schadenersätz läge bei 60.000 Euro plus 4 % Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung, also nochmal rund 3500 Euro
Da spielen viele Faktoren mit. Da geht es auf der einen Seite um das Klagerisiko. Dieses sinkt, wenn es eine offizielle Rückrufaktion oder schon gewonnene Verfahren in Bezug auf ein vergleichbares Modell gibt. Auf der anderen Seite geht es um die Wirtschaftlichkeit: Je höher der Kaufpreis und je niedriger die Laufleistung, je höher ist der Anspruch. Alle diese Dinge fließen in unsere Einschätzung ein.
Idealerweise fahren Sie Ihren Porsche bis zu einer Entscheidung - das ist wirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich können Sie das Auto aber auch verkaufen. Auch eine mögliche Auslösung aus der Finanzierung, ein versicherter Unfall, ein Diebstahl, Motorschaden oder sonstige Veränderungen der Rahmenbedingungen tangieren den eigentlichen Zweck der Klage - Ihren Schadenersatzanspruch - nicht. Dieser wird vom Gericht festgelegt. Verkaufserlöse, Versicherungsleistungen etc. werden dann natürlich abgerechnet.
Ein amtlicher Rückruf ist immer noch die Basis für eine erfolgreiche Schadenersatzklage. Allerdings haben schon mehrere Gerichte entschieden, dass ein Rückruf nicht unbedingt zwingend notwendig ist, um ein Verfahren zu gewinnen. Auch muss der Vorwurf, dass eine Abschaltvorrichtung eingesetzt wird, vom Kläger nicht mehr detailliert bewiesen werden. Unserer Meinung nach ist jeder nach 2008 gebaute Porsche-Diesel mehr oder weniger betroffen und bei vielen lohnt sich eine Klage, um Schadenersatz für Wertverluste zu erhalten oder Fahrverbote zu umgehen.
Betroffene Modelle
Viele Porsche-Fahrer vermissen nach den behördlich angeordneten Updates den Druck und die Dynamik des Antriebsaggregats, zudem wird bei gleicher Fahrweise ein höherer Verbrauchswert registriert. Hinzukommt, dass selbst die eigentlich extrem preisstabilen SUV und Diesel-Limousinen von Porsche derzeit unter einem hohen Wertverlust leiden. In der Schadstoffklasse 5 sind Porschefahrer z.B. in Stuttgart und Hamburg von Fahrverboten betroffen. Wer Updates nicht installieren lässt, muss mit der Zwangsstilllegung seines Autos rechnen.
Es gibt mittlerweile wirklich viele Landgerichts- und Oberlandesgerichtsurteile - ja sogar verbraucherfreundliche BGH-Entscheidungen - so dass eine Klage durchaus Erfolg versprechend ist. Auch die Vergleichsbereitschaft von Porsche steigt spürbar. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat vielfach Verfahren gewonnen oder attraktive Vergleiche für Opfer des Abgasskandals aushandeln können. Die Rechtschutzversicherungen tragen in aller Regel die Kosten, insbesondere, wenn ein Rückrufschreiben vorliegt. Nicht-Versicherten können wir attraktive Prozesskostenfinanzierungen anbieten, aber leider nicht für alle Modelle. Aktuell finanzieren unsere Partner EA897-Modelle des Volkswagenkonzerns, also auch ALLE> Porsche-Dieselvarianten...
Der Schadenersatz errechnet sich aus folgenden Faktoren: mögliche Laufleistung, gefahrene Kilometer und Kaufpreis.
Es wird im Abgasskandal auf absehbare Zeit keine Sammelklagen geben.
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„Dr. Ingo Gasser hat mich absolut überzeugt - seine Prognosen sind zu 100 % eingetreten und er hat mich während des ganzen Verfahrens immer gut auf dem Laufenden gehalten. Ich würde Ihn jederzeit wieder beauftragen."
Kai. E (32), Dresden
Porsche hat die Dieselmotoren für die SUVs Cayenne und Macan sowie für den Panamera nie selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen. Das ändert jedoch nichts daran, dass Porsche mit den Diesel-Fahrzeugen tief im Abgasskandal steckt. Betroffene Porsche-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die Forderungen können sich gegen die Porsche AG, die die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Verkehr gebracht hat, und / oder gegen die Audi AG als Herstellerin der Dieselmotoren mit manipulierten Abgaswerten richten. Entsprechende Gerichtsurteile liegen bereits vor.
Der Abgasskandal ist an Porsche nicht vorbeigezogen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat verpflichtende Rückrufe sowohl für den Porsche Cayenne mit 3 und 4,2-Liter-Dieselmotoren angeordnet als auch für den Porsche Macan mit 3-Liter-V6-Dieselmotor und den Porsche Panamera 4,0 Liter V8 Diesel. Die Behörden hat bei den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung entdeckt, die entfernt werden muss.
Bei den betroffenen Fahrzeugen soll ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors aufgespielt werden. Hinzu kommt ein erhöhter Wertverlust für die Fahrzeuge. Porsche-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Der BGH hat schon mit Hinweisbeschluss im Januar 2019 festgestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Mit Urteil vom 25.05.2020 hat der BGH im VW-Abgasskandal festgestellt, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). Das Urteil bezog sich zwar auf die kleineren Dieselmotoren mit dem Motor des Typs EA 189, lässt sich aber auch auf die größeren Motoren mit 3 Litern Hubraum und mehr übertragen.
Zudem haben verschiedene Landgerichte und Oberlandesgerichte Porsche-Fahrern bereits Schadensersatz zugesprochen. So z.B. das Landgericht Kiel (Az.: 12 O 406/17), das OLG Düsseldorf (Az.: 13 U 81/19) oder das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az.: 1 U 119/19).
Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal kommt auch vom EuGH: Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hat in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig.
Porsche dürfte es danach schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der verwendeten Abschalteinrichtungen zu überzeugen.
Inzwischen sind auch Benziner bei Porsche unter Verdacht geraten. Porsche selbst hat das KBA über mögliche Abgasmanipulationen beim Porsche 911 und Panamera informiert. Konkret geht es um Fahrzeuge der Baujahre 2008 bus 2013. Hier hat Porsche Änderungen an Hard- und Software bei der Abgasanlage und anderen Motorkomponenten festgestellt. Diese Änderungen sollen erfolgt sein, nachdem das KBA die Typengenehmigung erteilt hat.