Wir zeigen Ihnen die Lösungen für Wertverluste, Zwangsstilllegungen und Fahrverbote
Kostenlos – unverbindlich - ohne Risiko
Dr. Ingo Gasser ist im norddeutschen Raum Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde - im Laufe der Jahre hat er sich bestens auf die Vielfältigkeit des Themas eingestellt und daher immer die Frage im Fokus behalten "Welche Autos sind überhaupt betroffen?" Finden Sie rechts die wichtigsten Fragen und die Antworten dazu!
Ich bin der Meinung, dass in den Schadstoffklassen 5 und 6 bis zum Zeitpunkt der Einführung der aktuellen Testmethoden jeder Diesel zumindest über die Abschaltvorrichtung "Thermisches Fenster" betroffen ist. Über das in den Updates enthaltene "Thermische Fenster" können sogar noch EA189-Modelle eingeklagt werden. So hat aktuell das landgericht Ellwangen entschieden, dass die Verjährungsfrist frühestens nach dem 31.12.2017 anläuft. Bei der Betroffenheitsprüfung geht es uns nicht nur um die technische Seite, sondern auch um die juristischen Aspekte.
Alle Diesel sind betroffen - davon gehen wir aus - aber diese Antwort hilft Ihnen nicht. Es geht grundsätzlich darum, ob Ihr Anspruch besteht - also weder verjährt ist noch abgetreten - und dass Sie zur Schadenersatzforderung berechtigt sind. Wenn das alles passt, geht es um die Definition Ihrer Chancen und der Wirtschaftlichkeit einer Klage. Selbst wenn man glasklar betroffen ist, mag es sich unter Umständen nicht lohnen. Wir suchen Referenz-Urteile zu Ihrem Autotyp, hinterfragen das Risiko einer Klage und suchen nach Finanzierungsmöglichkeiten.
Sie kommen nicht nur in den Genuss einer kostenlosen Erstberatung, sondern erfahren auch eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Bei Einbeziehung einer Rechtschutzversicherung gibt es kein Risiko, ebenso wenig wie bei der Inanspruchnahme einer Prozesskostenfinanzierung. Selbstzahler informieren wir fair über das anstehende Risiko und machen ein interessantes Angebot.
Nachdem Sie uns Ihre Daten durchgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Antwort auf Ihre Fragen: Kann ich klagen, sollte ich klagen. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kontaktiere ich für Sie Ihre Rechtschutzversicherung zur Deckungsabfrage.
Versuchen Sie es und warten Sie nicht länger. Die Diesel-Zukunft steht für Wertverluste und Fahrverbote. Mit Rechtschutz klagen unsere Mandanten völlig ohne Risiko und mit minimalem Aufwand. Der Schadenersatz bleibt zu 100 % bei Ihnen.
Die Möglichkeit einer Sammelklage ist derzeit nicht gegeben. Wer Schadenersatz beanspruchen möchte, muss sein Recht individuell durchsetzen.
Gerne: Für einen Porsche mit einem Neupreis von 90.000 Euro und einem Kilometerstand von 100.000 Kilometern müssten 30.000 Euro Nutzungsentschädigung an den Hersteller gezahlt werden. Ihr Schadenersätz läge bei 60.000 Euro plus 4 % Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung, also nochmal rund 3500 Euro
Da spielen viele Faktoren mit. Da geht es auf der einen Seite um das Klagerisiko. Dieses sinkt, wenn es eine offizielle Rückrufaktion oder schon gewonnene Verfahren in Bezug auf ein vergleichbares Modell gibt. Auf der anderen Seite geht es um die Wirtschaftlichkeit: Je höher der Kaufpreis und je niedriger die Laufleistung, je höher ist der Anspruch. Alle diese Dinge fließen in unsere Einschätzung ein.
Idealerweise fahren Sie das Auto bis zu einer Entscheidung - das ist wirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich können Sie das Auto aber auch verkaufen. Auch eine mögliche Auslösung aus der Finanzierung, ein versicherter Unfall, ein Diebstahl, Motorschaden oder sonstige Veränderungen der Rahmenbedingungen tangieren den eigentlichen Zweck der Klage - Ihren Schadenersatzanspruch - nicht. Dieser wird vom Gericht festgelegt. Verkaufserlöse, Versicherungsleistungen etc. werden dann natürlich abgerechnet.
Ein amtlicher Rückruf ist immer noch die Basis für eine erfolgreiche Schadenersatzklage. Allerdings haben schon mehrere Gerichte entschieden, dass ein Rückruf nicht unbedingt zwingend notwendig ist, um ein Verfahren zu gewinnen. Auch muss der Vorwurf, dass eine Abschaltvorrichtung eingesetzt wird, vom Kläger nicht mehr detailliert bewiesen werden. Unserer Meinung nach ist jeder nach 2008 gebaute Diesel mehr oder weniger betroffen und bei vielen lohnt sich eine Klage, um Schadenersatz für Wertverluste zu erhalten oder Fahrverbote zu umgehen.
Betroffene Modelle
Viele Diesel-Fahrer vermissen nach den behördlich angeordneten Updates den Druck und die Dynamik des Antriebsaggregats, zudem wird bei gleicher Fahrweise ein höherer Verbrauchswert registriert. Hinzukommt, dass selbst die eigentlich extrem preisstabilen SUV und Diesel-Limousinen von Porsche derzeit unter einem hohen Wertverlust leiden. In der Schadstoffklasse 5 sind Dieselfahrer z.B. in Stuttgart und Hamburg von Fahrverboten betroffen. Wer Updates nicht installieren lässt, muss mit der Zwangsstilllegung seines Autos rechnen.
Es gibt mittlerweile wirklich viele Landgerichts- und Oberlandesgerichtsurteile - ja sogar verbraucherfreundliche BGH-Entscheidungen - so dass eine Klage durchaus Erfolg versprechend ist. Auch die Vergleichsbereitschaft der Hersteller steigt spürbar. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat vielfach Verfahren gewonnen oder attraktive Vergleiche für Opfer des Abgasskandals aushandeln können. Die Rechtschutzversicherungen tragen in aller Regel die Kosten, insbesondere, wenn ein Rückrufschreiben vorliegt. Nicht-Versicherten können wir attraktive Prozesskostenfinanzierungen anbieten, aber leider nicht für alle Modelle. Aktuell finanzieren unsere Partner EA897-Modelle des Volkswagenkonzerns..
Der Schadenersatz errechnet sich aus folgenden Faktoren: mögliche Laufleistung, gefahrene Kilometer und Kaufpreis.
Es wird im Abgasskandal auf absehbare Zeit keine Sammelklagen geben.
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„Dr. Ingo Gasser hat mich absolut überzeugt - seine Prognosen sind zu 100 % eingetreten und er hat mich während des ganzen Verfahrens immer gut auf dem Laufenden gehalten. Ich würde Ihn jederzeit wieder beauftragen."
Kai. E (32), Dresden
Viele VW-Kunden haben im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz. Diesen Anspruch hat der BGH inzwischen mit Urteil vom 25. Mai. 2020 bestätigt (Az.: VI ZR 252/19). Der BGH hat höchstrichterlich entschieden, dass Volkswagen seine Kunden durch die Abgasmanipulationen beim Dieselmotor EA 189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schadenersatzansprüche können aber genauso bei Dieselfahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 oder dem größeren 3-Liter-Motor EA 897 bestehen.
Von den Abgasmanipulationen waren allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 bis 2 Liter Hubraum und der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Die betroffenen Halter haben Schadenersatzansprüche gegenüber VW. Sie wurden von Volkswagen getäuscht und ihr Schaden – auch das hat der BGH entschieden – lässt sich durch ein Software-Update nicht beseitigen. Das heißt: Sie haben Anspruch auf Schadensersatz.
Geschädigte VW-Kunden sollten bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 aber jetzt handeln und ihre Ansprüche geltend machen. Denn im Hintergrund tickt die Uhr und die Verjährung droht oder ist bereits eingetreten. Immer mehr Gerichte vertreten allerdings die Auffassung, dass die dreijährige Verjährungsfrist nicht von Ende 2017 in Lauf gesetzt wurde, weil die Rechtslage bis dahin nicht eindeutig war. Das bedeutet, dass die Verjährung frühestens 2020 eintritt. In diesem Sinne haben z.B. die Landgerichte Oldenburg (Az.: 4 O 1676/20) und Ellwangen (Az.: 2 O 177/20) entschieden.
Selbst, wenn nach Auffassung der Gerichte die deliktischen Schadensersatzansprüche bereits verjährt sein sollten, bietet der § 852 BGB immer noch eine Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dieser sog. Restschadensanspruch verjährt erst nach zehn Jahren. Vor diesem Hintergrund hat nun selbst VW die Einrede der Verjährung in einem Verfahren vor dem LG Kiel fallenlassen (Az.: 17 O 124/20).
Die Verjährung der Schadenersatzansprüche ist bei Dieselfahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 noch kein Thema. Der EA 288 wurde seit 2012 und seit 2015 flächendeckend bei Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns mit 1,4 / 1,6 und 2,0 Litern Hubraum verwendet. Betroffen sind u.a. der
• VW Arteon
• VW Beetle
• VW Caddy
• VW Golf VII
• VW Jetta VI
• VW Passat B8
• VW Polo V und VI
• VW Scirocco III
• VW Sharan II
• VW Tiguan
• VW Touran II
• VW T-Roc
• VW „Bulli“ T6
VW hatte 2015 einräumen müssen, dass beim Motor EA 288 in den USA ebenfalls eine Abschalteinrichtung verwendet worden war. Mit der Umstellung auf die Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 sei diese Funktion aber entfernt worden.
Dennoch kam immer wieder der Verdacht auf, dass Abgaswerte auch beim EA 189 manipuliert wurden. Dieser Verdacht erhärtete sich Ende 2019 nach Recherchen des SWR und einer folgenden Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig bei VW in Wolfsburg.
Inzwischen haben mehrere Gerichte entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. So haben z.B. das Landgericht Regensburg und das Landgericht Offenburg den Verbrauchern Schadensersatz zugesprochen (Az.: 73 O 1181/19 bzw. Az.: 3 O 38/18).
Zudem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur sehr begrenzt zulässig seien.
VW Touareg
Im VW Touareg ist der von der Konzerntochter Audi entwickelte 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 verbaut. Auch hier können Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht werden. Entsprechende Gerichtsurteile liegen bereits vor. Zudem liegt auch ein verpflichtender Rückruf des KBA für den Touareg mit der Abgasnorm Euro 6 vor.